Die Einführung der Mehrwegangebotspflicht im Januar 2023 hat in der Gastronomie für viel Verunsicherung gesorgt. Gerade Betreiber kleinerer Imbisse, Foodtrucks oder Kioske fragen sich: Gilt das auch für mich? Muss ich jetzt teure Mehrwegsysteme einführen, obwohl ich kaum Platz und Personal habe? Die Angst vor Bußgeldern ist real.
In diesem Artikel klären wir kompakt und verständlich auf, was das Verpackungsgesetz (VerpackG) konkret für kleine Betriebe bedeutet, welche wichtigen Ausnahmen es gibt und wie Sie die Pflicht pragmatisch umsetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Pflicht: Seit 01.01.2023 müssen Letztvertreiber, die Lebensmittel in Einwegkunststoffverpackungen oder Einweggetränkebechern (egal welches Material) „to go“ anbieten, auch eine Mehrwegalternative anbieten.
- Die Ausnahme (Kleineinzelhandel): Betriebe mit einer Verkaufsfläche von unter 80 m² UND weniger als 5 Beschäftigten sind von der Pflicht befreit, eigene Mehrwegverpackungen bereitzustellen.
- Die „Mitarbeit“-Pflicht: Auch befreite kleine Betriebe müssen es Kunden ermöglichen, deren eigene, mitgebrachte Mehrwegbehältnisse (BYO – Bring Your Own) hygienisch befüllen zu lassen und müssen deutlich darauf hinweisen.
- Die Kosten: Die Mehrwegalternative darf nicht teurer sein als das Einwegprodukt.
Die Basics: Was fordert das Gesetz von der Gastronomie?
Das Ziel des Gesetzgebers ist klar: Die Flut an Einwegmüll, insbesondere Plastik, soll eingedämmt werden. Wenn Sie Speisen oder Getränke zum sofortigen Verzehr (To-Go-Geschäft) verkaufen und dafür bestimmte Einwegverpackungen nutzen, sind Sie betroffen.
Konkret geht es um:
- Einwegverpackungen aus Kunststoff für Lebensmittel.
- Einweggetränkebecher (hier gilt die Pflicht unabhängig vom Material, also auch für beschichtete Pappbecher).
Für diese Produkte müssen Sie eine Mehrwegalternative anbieten. Diese darf weder teurer sein noch schlechtere Konditionen haben (z.B. Pfand ist erlaubt, ein Aufpreis nicht). Zudem müssen Sie Ihre Kunden durch deutlich sichtbare Hinweis-Schilder auf die Mehrweg-Option aufmerksam machen.
Die Rettung für kleine Imbisse? Die „80/5-Regelung“
Für viele kleine Imbissbetriebe ist die Vorstellung, ein komplettes Mehrwegsystem mit Pfandrückgabe und Spül-Logistik zu managen, ein Albtraum. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und eine wichtige Ausnahme für den sogenannten „Kleineinzelhandel“ geschaffen.
Sie sind von der Pflicht, eigene Mehrwegverpackungen anzubieten, befreit, wenn:
- Ihre Verkaufsfläche nicht größer als 80 Quadratmeter ist (dazu zählen auch für Kunden zugängliche Sitzbereiche, aber nicht reine Lager/Küchenflächen).
- UND Sie nicht mehr als 5 Beschäftigte (in Vollzeitäquivalenten) haben.
Achtung Falle: Beide Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein! Ein kleiner Kiosk mit 10 Teilzeitkräften fällt nicht unter die Ausnahme. Ein riesiger Food-Court mit nur 2 Mitarbeitern ebenfalls nicht.
Was „befreit“ wirklich bedeutet
Wenn Sie unter die 80/5-Regel fallen, können Sie aufatmen – aber Sie müssen trotzdem handeln. Die Ausnahme bedeutet lediglich, dass Sie kein eigenes Mehrweggeschirr vorhalten müssen.
Sie sind jedoch verpflichtet, kundeneigene Behältnisse zu befüllen (Bring-Your-Own-Prinzip).
Wenn ein Kunde mit seiner eigenen Tupperdose oder einem „KeepCup“ kommt, müssen Sie diese befüllen, sofern dies unter Einhaltung der Hygienevorschriften möglich ist. Und ganz wichtig: Auch auf diese Möglichkeit müssen Sie durch gut sichtbare Aushänge im Laden hinweisen.
Handlungsbedarf: Ihre Checkliste für die Umsetzung
Egal ob mit oder ohne Ausnahme, Untätigkeit kann teuer werden. Die Kontrollen der Behörden nehmen zu. Gehen Sie diese Schritte durch:
Schritt 1: Prüfung der Voraussetzungen
Messen Sie Ihre Verkaufsfläche nach und prüfen Sie Ihren Personalstamm. Fallen Sie sicher unter die 80/5-Regel? Dokumentieren Sie dies für eventuelle Kontrollen.
Schritt 2: Die Pflicht-Aushänge (für alle!)
Egal ob Sie eigene Mehrwegschalen haben oder nur kundeneigene Dosen befüllen: Informieren Sie Ihre Gäste. Ein gut sichtbares Schild an der Kasse oder Tür ist Pflicht.
- Beispieltext für kleine Imbisse: „Der Umwelt zuliebe: Gerne befüllen wir auch Ihre mitgebrachten, sauberen Mehrwegbehälter!“
Schritt 3: Mehrweg als Chance nutzen (Optional)
Auch wenn Sie unter die Ausnahme fallen, kann das Anbieten von Mehrweg ein Wettbewerbsvorteil sein. Viele Kunden schätzen Nachhaltigkeit. Sie könnten beispielsweise ein einfaches Pfandsystem für Stammkunden mit robusten PP-Schalen einführen, ohne sich einem großen Poolsystem anzuschließen.
Schritt 4: Nachhaltiges Einweg optimieren
Die Mehrwegpflicht zielt primär auf Plastik ab. Für viele Speisen sind hochwertige Verpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen wie Bagasse (Zuckerrohr) oder unbeschichteter Karton weiterhin die beste und gesetzeskonforme „Standard“-Lösung.
Fazit
Die Mehrwegangebotspflicht ist für kleine Imbisse oft weniger dramatisch als befürchtet, dank der 80qm/5-Mitarbeiter-Ausnahme. Dennoch dürfen Sie das Thema nicht ignorieren. Die Pflicht zur Befüllung mitgebrachter Behälter und die Hinweispflicht gelten auch für Sie. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Verpackungsstrategie zu überdenken – oft lässt sich durch eine Kombination aus „Bring Your Own“ und nachhaltigen Einwegalternativen ein modernes, rechtssicheres Konzept erstellen.
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