XStore theme eCommerce WordPress Themes XStore wordpress support forum best wordpress themes WordPress WooCommerce Themes Premium WordPress Themes WooCommerce Themes WordPress Themes wordpress support forum Best WooCommerce Themes XStore WordPress Themes XStore Documentation eCommerce WordPress Themes

Einweg-Kunststoff-Verbot: Welche Verpackungen sind aktuell noch erlaubt?

Die gesetzlichen Regelungen rund um To-Go-Verpackungen gleichen mittlerweile einem Dschungel. Für Sie als Gastronom ist es entscheidend, den Überblick zu behalten, um Bußgelder zu vermeiden und gleichzeitig den wachsenden Kundenwunsch nach Nachhaltigkeit zu bedienen. Seit dem Inkrafttreten der Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) im Juli 2021 und der Einführung der Mehrwegangebotspflicht im Januar 2023 herrscht viel Unsicherheit.

Dieser Artikel bringt Klarheit in das Chaos und zeigt Ihnen genau auf, welche Materialien und Verpackungen Sie aktuell bedenkenlos für Ihr Außer-Haus-Geschäft einsetzen dürfen.


Das Wichtigste in Kürze

  • Das ist verboten:
    Bestimmte Einwegprodukte aus konventionellem und aus „Bio-Plastik“ (z.B. Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen) sowie To-Go-Behälter und Getränkebecher aus expandiertem Polystyrol (EPS/Styropor).
  • Das ist erlaubt:
    Verpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen ohne Kunststoffbeschichtung (oder mit minimaler Beschichtung je nach Definition) wie Bagasse, Palmblatt, Holz, sowie Karton und Papier. Auch Aluminium und bestimmte rPET-Lösungen sind weiterhin zulässig.
  • Mehrwegpflicht beachten:
    Unabhängig vom erlaubten Einweg müssen größere Betriebe seit 2023 zwingend eine Mehrwegalternative anbieten.

Der Status Quo: Was ist definitiv verboten?

Die Grundlage bildet die Umsetzung der EU-Single-Use-Plastics-Richtlinie (SUPD) in deutsches Recht. Das Ziel ist die drastische Reduzierung von Plastikmüll in der Umwelt. Seit dem 3. Juli 2021 dürfen folgende Einwegprodukte nicht mehr hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Restbestände durften noch abverkauft werden, sollten aber mittlerweile aufgebraucht sein.

Diese Artikel sind tabu:

  1. Einwegbesteck aus Kunststoff: Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen.
  2. Einwegteller aus Kunststoff: Auch beschichtete Pappteller können darunterfallen, wenn der Kunststoffanteil zu hoch ist.
  3. Trinkhalme und Rührstäbchen aus Kunststoff.
  4. Getränkebecher aus EPS: Inklusive Verschlüssen und Deckeln.
  5. Behälter aus expandiertem Polystyrol (EPS): Die klassischen, weißen Styropor-Menüboxen für den sofortigen Verzehr sind verboten.

Wichtiger Faktencheck zu „Bio-Plastik“: Viele Gastronomen dachten, Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen (wie PLA/CPLA) seien die Lösung. Das ist ein Irrtum. Das Verbot gilt auch für Kunststoffe auf Bio-Basis, da diese sich in der Natur oft nicht schnell genug zersetzen und sich chemisch ähnlich wie herkömmliches Plastik verhalten. Ein PLA-Besteck ist also genauso verboten wie ein PP-Besteck.

Die Alternativen: Welche Verpackungen sind jetzt erlaubt?

Die gute Nachricht ist: Es gibt zahlreiche, hochwertige und optisch ansprechende Alternativen, die nicht unter das Verbot fallen und die Sie legal einsetzen können.

1. Bagasse (Zuckerrohr)

Bagasse ist ein Nebenprodukt der Zuckerproduktion und eine der beliebtesten Alternativen. Es ist extrem stabil, hitzebeständig, mikrowellengeeignet und kompostierbar.

  • Einsatzbereich: Menüboxen, Schalen, Teller für warme und kalte Speisen.

2. Papier, Pappe und Karton

Der Klassiker. Unbeschichteter Karton ist unproblematisch. Bei beschichtetem Karton (notwendig für fettige oder flüssige Speisen) kommt es auf die Art der Beschichtung an. Dünne Kunststoffbeschichtungen sind oft noch erlaubt, aber viele Hersteller setzen mittlerweile auf wasserbasierte Barrieren oder Bio-Wachse, um auf der sicheren Seite zu sein.

  • Einsatzbereich: Burgerboxen, Pizza-Kartons, Nudelboxen, Suppenbecher.

3. Holz und Bambus

Für Besteck und Rührstäbchen sind Holz (oft Birke) und Bambus die Materialien der Wahl. Sie sind natürlich, nachwachsend und fallen nicht unter das Kunststoffverbot.

  • Einsatzbereich: Gabeln, Messer, Löffel, Rührstäbchen, Pommesgabeln, kleine Schälchen.

4. Palmblatt

Diese Verpackungen werden aus herabgefallenen Palmblättern gepresst. Jedes Stück ist ein Unikat mit individueller Maserung. Sie sind sehr stabil und ofenfest.

  • Einsatzbereich: Hochwertige Teller und Schalen für Events und Catering.

5. Aluminium

Aluminiumschalen sind weiterhin erlaubt. Sie sind hitzebeständig und lassen sich sehr gut recyceln, sofern sie sauber entsorgt werden.

  • Einsatzbereich: Menüschalen für sehr heiße Speisen (z.B. Lasagne).

6. Recycling-Kunststoff (rPET)

Während neues Plastik reduziert werden soll, wird der Einsatz von Recyclingmaterial gefördert. Klarsichtverpackungen (z.B. für Salate oder Feinkost) aus einem hohen Anteil rPET (recyceltes PET) sind aktuell eine gängige und erlaubte Lösung, da sie den Materialkreislauf unterstützen.

Nicht vergessen: Die Mehrwegangebotspflicht

Seit Januar 2023 reicht es für viele Betriebe nicht mehr aus, nur auf erlaubtes Einwegmaterial zu setzen. Wenn Ihr Betrieb mehr als 80 Quadratmeter Verkaufsfläche hat UND mehr als 5 Mitarbeiter beschäftigt (Vollzeitäquivalente), müssen Sie für To-Go-Speisen und Getränke eine Mehrwegalternative anbieten.

Diese Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als die Einwegverpackung und Sie müssen Ihre Kunden deutlich auf das Angebot hinweisen. Kleinere Betriebe sind von der Pflicht ausgenommen, müssen aber kundeneigene Behältnisse auf Wunsch befüllen.

Fazit: Die Umstellung ist machbar

Das Einweg-Kunststoff-Verbot hat die Branche aufgerüttelt, aber auch einen Innovationsschub ausgelöst. Die Zeiten von EPS-Boxen sind vorbei. Setzen Sie auf Materialien wie Bagasse, Karton oder Holz. Diese sind nicht nur rechtssicher, sondern werden von Verbrauchern auch als wertiger und umweltfreundlicher wahrgenommen. Prüfen Sie zudem genau, ob Sie unter die Mehrwegangebotspflicht fallen, um Abmahnungen zu vermeiden.

Machen Sie Ihr To-Go-Geschäft zukunftssicher. In unserem Onlineshop finden Sie eine breite Auswahl an garantiert konformen Verpackungslösungen für jeden gastronomischen Bedarf.

Ähnliche Beiträge