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Lizenzierung von Verpackungen (LUCID): Einfach erklärt für Gastronomen

Im stressigen Tagesgeschäft zwischen Küche, Service und Bestellung geht ein Thema oft unter, das jedoch teure Konsequenzen haben kann: Das Verpackungsgesetz (VerpackG). Seit 2019 (mit wichtigen Updates im Juli 2022) nimmt der Gesetzgeber Gastronomen, die Essen und Getränke „To Go“ verkaufen, strenger in die Pflicht.

Viele unserer Kunden fragen uns: „Muss ich meine Burger-Boxen wirklich lizenzieren?“ oder „Reicht es nicht, wenn ich die Verpackungen bei euch kaufe?“. In diesem Artikel klären wir die Mythen auf und zeigen dir in einfachen Schritten, wie du rechtssicher bleibst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer?
    Jeder Gastronom, der Verpackungen mit Ware befüllt und an Endverbraucher abgibt (z. B. To-Go-Geschäft).
  • Was?
    Du musst dich im LUCID-Register (ZSVR) registrieren und deine Verpackungsmengen bei einem Dualen System lizenzieren.
  • Warum?
    Um Recycling zu finanzieren. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder und Abmahnungen.

Was ist das Verpackungsgesetz und wen betrifft es?

Das Ziel des Gesetzes ist simpel: Wer Verpackungsmüll in Umlauf bringt, soll sich an den Kosten für dessen Entsorgung und Recycling beteiligen.

Für dich als Gastronom bedeutet das: Sobald du eine leere Verpackung (z. B. einen Kaffeebecher, eine Papiertüte oder eine Salatbox) mit Lebensmitteln befüllst und an deinen Gast übergibst, giltst du als „Erstbefüller“. Damit bist du für diese sogenannte Serviceverpackung verantwortlich.

Das betrifft fast alle B2B-Kunden in unserem Shop:

  • Imbissbuden & Food Trucks
  • Restaurants mit Lieferdienst
  • Bäckereien & Cafés
  • Caterer

Die 3 Schritte zur Rechtssicherheit

Keine Panik – der Prozess ist mittlerweile sehr digital und in wenigen Minuten erledigt. Du musst lediglich drei Dinge tun:

1. Registrierung im LUCID-Register (ZSVR)

Gehe auf die Website der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) und registriere dein Unternehmen im System LUCID. Das ist kostenlos und öffentlich einsehbar. Ohne diese Registrierungsnummer darfst du eigentlich keine verpackten Waren verkaufen.

2. Systembeteiligung (Lizenzierung)

Nun suchst du dir ein Duales System (Anbieter wie „Grüner Punkt“, „Lizenzero“, „Reclay“ etc.). Dort gibst du an, wie viel Kilogramm Papier, Kunststoff oder Aluminium du pro Jahr voraussichtlich in Umlauf bringst. Auf Basis dieser Menge zahlst du ein Lizenzentgelt. Für kleinere Gastronomiebetriebe liegen die Kosten oft nur im niedrigen zweistelligen Bereich pro Jahr – deutlich günstiger als jede Strafe.

3. Datenmeldung

Die Menge, die du bei deinem Dualen System lizenziert hast, musst du anschließend auch im LUCID-Register eintragen. Wichtig: Die Zahlen bei Schritt 2 und Schritt 3 müssen exakt übereinstimmen!

Sonderfall „Serviceverpackungen“: Geht es auch einfacher?

Der Gesetzgeber hat für sogenannte Serviceverpackungen eine kleine Erleichterung eingebaut. Das sind Verpackungen, die erst direkt bei der Übergabe an den Kunden befüllt werden (z. B. Brötchentüten, Coffee-to-go-Becher oder Pommes-Schalen).

Hier könntest du theoretisch deine Pflichten an den Vorlieferanten übertragen (also vorlizenziert direkt bei Buongiusti). Aber Vorsicht: Das ist oft bürokratisch tückisch, da du lückenlos nachweisen musst, dass genau diese spezifische Box bereits lizenziert wurde. Kontaktiere uns gerne, für ein Angebot.

Unsere Empfehlung: Nimm die Lizenzierung selbst in die Hand. So hast du die volle Kontrolle, sparst meist Geld und bist unabhängig von deinen Lieferanten. Zudem kaufst du bei uns hochwertige, nachhaltige Verpackungen, die sich gut recyceln lassen – das drückt oft auch das Lizenzentgelt.

Was passiert, wenn ich mich nicht daran halte?

Die „Zentrale Stelle“ gleicht Daten automatisch ab. Wer Verpackungen in Umlauf bringt, aber nicht im Register steht, handelt ordnungswidrig. Es drohen:

  • Bußgelder bis zu 200.000 € (bei schweren Verstößen).
  • Vertriebsverbote: Du darfst deine Ware nicht mehr „to go“ verkaufen.
  • Abmahnungen durch Wettbewerber (passiert im Online-Handel und bei Lieferdiensten sehr häufig).

Fazit: Einmal einrichten, Ruhe haben

LUCID und das Verpackungsgesetz wirken auf den ersten Blick wie ein Bürokratiemonster. In der Praxis ist es für die meisten Gastronomen aber schnell erledigt. Schätze deine Jahresmengen an Kartons und Bechern realistisch ein, registriere dich einmalig und melde die Daten jährlich.

So schützt du dein Business vor unnötigen Strafen und leistest deinen Beitrag zum Recyclingkreislauf.

Du hast den Papierkram erledigt? Dann decke dich jetzt mit hochwertigen, umweltfreundlichen Verpackungen ein, damit deine Speisen sicher und stilvoll beim Kunden ankommen!

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